Der Fall des in Polizeigewahrsam verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh wird nicht erneut geöffnet. In der Gesamtschau aller Gutachten und der mehr als 120 Zeugenaussagen könne “eine eigenhändige Entzündung der Matratze durch Oury Jalloh nicht ausgeschlossen werden”, teilte Jürgen Konrad mit, Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen-Anhalt. Die Generalstaatsanwaltschaft wies damit eine Beschwerde von Angehörigen und Unterstützerinnen des Toten gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle ab.
Bei der Prüfung hätten
sich “keine beweisbaren Anhaltspunkte ergeben, die eine Entzündung der
Matratze durch Oury Jalloh ausschließen können und eine Entzündung durch
Polizeibeamte oder durch Dritte belegen”, sagte Konrad. Beweise für eine Tötung Jallohs oder gar für ein Mordkomplott gebe es nicht. “Es mangelt sowohl an einem Motiv als auch an der zeitlichen Gelegenheit dafür”, erklärte der Generalstaatsanwalt.
Rassismusvorwürfe seien “aus der Luft gegriffen”
In der Mitteilung heißt es außerdem, bei der These Oury Jalloh – das war Mord!
handele es sich um “eine rein spekulative Mutmaßung”. Auch Hinweise auf
eine Tötung aus rassistischen Gründen “liegen evident nicht vor”. Und
weiter: Die Unterstellung eines institutionellen Rassismus sei “aus der
Luft gegriffen”.
Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh,
die die Beschwerde unterstützt hatte, kritisiert die Entscheidung. Sie
sei “leider keine Überraschung, aber angesichts der vorliegenden
Beweislast absolut nicht nachvollziehbar”. Sie verweist auf ein
Gutachten zum manipulierten Feuerzeug von 2012 vor dem Landgericht
Magdeburg und ein unabhängiges Brandgutachten von 2013. Die Gutachten
bewiesen laut der Initiative, “dass Oury Jalloh sich nicht selbst
angezündet haben kann”.
Weiterhin kritisiert sie
den Umgang mit den Anwältinnen der Familie Jalloh. Sie hätten lediglich
unvollständige Akteneinsicht erhalten und konnten somit nur
unvollständige Beschwerdebegründung einreichen. Entsprechende Anträge
habe die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg abgelehnt.
Gedenkinitiative prüft weitere juristische Schritte
Die
Initiative prüft nun weitere juristische Schritte und setzt parallel
auf eine im Januar 2018 einberufene, internationale, unabhängige
Kommission zur Aufklärung und interdisziplinären Aufarbeitung des Falls.
Jalloh war am 7. Januar 2005 verbrannt in einer Zelle des Polizeireviers Dessau gefunden worden. Er lag dort an Händen und Füßen gefesselt auf einer Matratze. Das Landgericht Magdeburg verurteilte den damaligen Dienstleiter 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe, weil er Jalloh besser hätte überwachen müssen.
Der Bundesgerichtshof bestätigte 2014 das Urteil, in dem davon ausgegangen wurde, dass der Mann aus Sierra Leone die Matratze selbst angezündet hatte. Daran werden aber immer wieder Zweifel geäußert. Vor allem die Gedenkinitiative geht von einem Mord aus.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg entzog 2016 der Dessauer Staatsanwaltschaft das Verfahren und übertrug den Fall Jalloh an die Staatsanwaltschaft Halle. Diese stellte das Ermittlungsverfahren mit der Begründung ein, dass das Verfahren “keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung ergeben” habe.
Ende 2017 zog die Generalstaatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren aufgrund der unterschiedlichen Bewertung der Todesumstände Jallohs erneut an sich und bestätigte nun die Einstellung der Ermittlungen.