Initiative Palandt umbenennen!

Es gehört zum gesellschaftlichen Konsens in unserem Land, keine Denkmäler für Nationalsozialisten zu pflegen. Aus guten Gründen akzeptieren wir heute keinen Rudolf-Heß-Platz mehr, kein Auto-Modell namens “Himmler” und keine Hermann-Göring-Schule. Die Selbstverständlichkeit, mit der solche Namensgebungen als undenkbar gesehen werden, stehen in starkem Kontrast dazu, dass in jeder rechtswissenschaftlichen Fakultät, fast jedem Amt, jedem Gericht und jeder Kanzlei ein juristisches Standardwerk zu finden ist, welches den Namen eines glühenden Nationalsozialisten trägt. Wenn Hermann Göring und Rudolf Heß, Heinrich Himmler und Roland Freisler als Namensgeber tabu sind, dann muss es auch Otto Palandt sein. In seinem Aufgabenbereich, der Ausbildung des gesamten juristischen Nachwuchses für Staat und Wissenschaft, war er ihr funktionales Äquivalent.

Der “Palandt” ist der meistverkaufte deutsche Zivilrechtskommentar. Seit 1938 ist das juristische Standardwerk nach Otto Palandt benannt, der als Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes, Mitglied der NSDAP und der Akademie für Deutsches Recht die sogenannte „Arisierung“ des Rechtswesens vorantrieb. Er war maßgeblich daran beteiligt, Frauen vom Studium der Rechtswissenschaften auszuschließen und forderte, Junge Juristen müssten lernen, „Volksschädlinge zu bekämpfen“ und die „Verbindung von Blut und Boden, von Rasse und Volkstum“ begreifen. Kommentiert hat Otto Palandt in dem nach ihm betitelten Werk nie, seine “Mitarbeit“ beschränkte sich darauf, das nationalsozialistische Regime glorifizierende Vorworte abzufassen. Dennoch vertreibt der große und renommierte rechtswissenschaftliche Verlag C.H. Beck diesen wohl am meisten zitierten Gesetzeskommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch bis heute unter seinem Namen.

Es ist höchste Zeit, den „Palandt“ endlich umzubenennen, um dieser grotesken Ehrerweisung ein Ende zu setzen.

Nachfolgend einige Zitate von Otto Palandt:

„Die Gründe, die den Bewerber als unwürdig erscheinen lassen, in den Vorbereitungsdienst aufgenommen zu werden, können mannigfacher Art sein. So wird die Ablehnung des nationalsozialistischen Staates auch zur Ablehnung der Aufnahme führen müssen.“
Otto Palandt, in: Otto Palandt/Richter, Justizausbildungsordnung des Reiches nebst Durchführungsbestimmungen, München und Berlin 1934, Anm. 3 zu § 25 JAO.

Junge Juristen müssten lernen, „Volksschädlinge zu bekämpfen“ und die „Verbindung von Blut und Boden, von Rasse und Volkstum“ begreifen.
Otto Palandt, Der Werdegang des jungen Juristen im nationalsozialistischen Staat, Deutsche Justiz 1935, 586-589.

„Die Sehnsucht der Deutschen nach Rechtseinheit ist von jeher mindestens ebenso groß wie die nach Volkseinheit“
Otto Palandt, BGB, 1. Aufl., Berlin 1939, Einleitung III f. 

“Sein“ Kommentar würde die Gesetze nicht einzeln betrachten, wie die “unheilvolle“ Weimarer Rechtslehre, sondern das Recht in seiner Gesamtheit „unter Berücksichtigung der nationalsozialistischen Rechts- und Lebensauffassung [darstellen]“.
Otto Palandt, BGB, 1. Aufl., Berlin 1939, Vorwort I f. [

Mehr zur Geschichte von Otto Palandt finden Sie hier:

Hans Wrobel, Otto Palandt zum Gedächtnis.

http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/1982/19821Wrobel_S_1.pdf

Prof. Dr. Klaus W. Slapnicar, Palandts langer Schatten – Biographisches über einen bekannten Fremden

https://www.hfpv.de/sites/default/files/public-type-files/2003-1-Palandt-Slapnicar-Onlineausgabe.pdf

Palandt-Festschrift zur 75. Auflage
http://rsw.beck.de/rsw/upload/Palandt/Palandt-Festschrift_zur_75._Auflage.pdf

Der Wikipedia-Artikel zu Otto Palandt

https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Palandt

Die Unterrubrik zu Otto Palandt auf der Webseite des Verlag C.H. Beck
https://rsw.beck.de/buecher/palandt/otto-palandt

Mehr Infos:

http://palandtumbenennen.de

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