Mo., 01/04/2019 bis Fr., 05/04/2019
Einführung in die Arbeit der JAV nach BetrVG und HmbPersVG
in Naumburg bei Kassel
Was ist eine JAV?
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) bezeichnet die Vertretung der Jugendlichen eines Betriebes, in denen ein Betriebsrat besteht. Sobald mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt werden, die ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in der Berufsausbildung befinden und ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden.
Die JAV ist als solches kein selbstständiges Organ. Sie muss beim Betriebsrat Maßnahmen beantragen, die den in § 60 Abs. 1 BetrVG genannten Arbeitnehmern dienen. Sie kümmert sich um die besonderen Belange dieser Arbeitnehmer.
Zusammensetzung der JAV
Die JAV soll sich möglichst aus Jugendvertretern der verschiedenen Beschäftigungsarten und Ausbildungsberufen zusammensetzen. Das Geschlecht, das unter den in § 60 Abs. 1 BetrVG genannten Arbeitnehmern in der Minderheit ist, muss entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) vertreten sein, wenn diese aus mindestens 3 Mitgliedern besteht, § 62 Abs. 3 BetrVG.
Die Nationalität und das evtl. Fehlen der Geschäftsfähigkeit wegen Nichterreichens des 18. Lebensjahres stehen der Wahlberechtigung nicht entgegen. Nach § 61 Abs. 2 Satz 2 BetrVG können Mitglieder des Betriebsrats nicht zur JAV gewählt werden.
Nach § 62 Abs. 1 BetrVG besteht die JAV in Betrieben mit in der Regel
- 5 bis 20 der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer aus 1 Jugendvertreter,
- 21 bis 50 der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer aus 3 Jugendvertretern, usw.
Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) kennenlernen
Besonders, wenn ihr neu in der Jugend- und Auszubildendenvertretung seid, habt ihr sicherlich viele tolle Ideen, wie ihr euren Betrieb für junge Arbeitnehmer und Azubis cooler gestalten könnt. Dabei ist es wichtig, dass ihr die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eure JAV-Arbeit kennt. Denn nur so könnt ihr aktiv etwas in eurem Betrieb bewegen.Aufgaben, Rechte und Pflichten der JAV im Detail
Betriebsrat und JAV – ein Team!
Eure Jugend- und Auszubildendenvertretung ist dem Betriebsrat in gewisser Weise untergeordnet. Ihr arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen und beantragt bei ihm zum Beispiel Maßnahmen, die den jugendlichen Arbeitnehmern oder Azubis in eurem Betrieb helfen können. Mit dem Betriebsrat könnt ihr also eine Menge erreichen und von einer guten kollegialen Zusammenarbeit profitieren.
Weitere Informationen und Anmeldung:
ver.di Bildung+Beratung
E-Mail: info@hh.verdi-bub.de
Telefon: 040-890 615 780
Freistellung: § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG, § 74 i.V.m. § 49 Abs. 4 HmbPersVG
hier könnt ihr euch anmelden:
https://bildung.info-verdi.de/seminare/typ/jugend/jav-1-einfuehrung-arbeit-jav-01-04-19